Wichtige Infos zur Kennzeichnungspflicht & zum Kenntnisnachweis
Damit du mit deinem Flugmodell oder deiner Drohne sorgenfrei abheben kannst, gibt es ein paar rechtliche Dinge zu beachten. Hier erfährst du, welche Nachweise du brauchst und was speziell für Mitglieder des DMFV gilt.
Generelle Regeln für Modellflug-Pilot:innen
Wer unbemannte Luftfahrzeuge steuert, braucht einen offiziellen Nachweis über seine Kenntnisse der geltenden Vorschriften. Das gilt für alle Modellflug- und Drohnenpilot:innen.
- Bis zum 31.12.2022: Mitglieder von DMFV/DAeC dürfen weiterhin den bisherigen Kenntnisnachweis nach §21e der deutschen Luftverkehrsordnung nutzen – allerdings nur im Rahmen der bisherigen nationalen Regeln.
- Alle anderen Pilot:innen fliegen automatisch in der „Offenen Kategorie“ nach EU-Drohnenverordnung und brauchen dafür den neuen Kompetenznachweis A1/A3. Diesen kannst du ganz einfach über die Website des Luftfahrt-Bundesamts (www.lba.de) erwerben.
Registrierungspflicht für Pilot:innen
Seit dem 31.12.2020 gibt es in ganz Europa eine allgemeine Registrierungspflicht für alle Pilot:innen unbemannter Luftfahrzeuge. Zwar war diese Pflicht zunächst bis zum 30.04.2021 ausgesetzt, doch seit dem 01.05.2021 ist der Betrieb von Flugmodellen nur noch mit erfolgter Piloten-Registrierung erlaubt.
Besonderheiten für DMFV-Mitglieder
Falls du Mitglied im Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) bist, kannst du von einem vereinfachten Registrierungsverfahren profitieren:
- Der DMFV kann dich direkt in die Datenbank eintragen – du musst also nicht selbst aktiv werden.
- Voraussetzung ist, dass du der Datenübermittlung an den DMFV zustimmst und alle geforderten Daten vollständig übermittelst.
- Dies gilt für bestehende und zukünftige Mitglieder.
Kennzeichnungspflicht & e-ID – das musst du wissen!
Wenn du ein Modellflugzeug oder eine Drohne betreibst, brauchst du seit dem 01.05.2021 eine Registrierungsnummer (e-ID). Diese ist für alle unbemannten Luftfahrzeuge ab 250 g oder mit Kamerasystemen verpflichtend.
- Wie funktioniert’s? Du registrierst dich als Pilot:in beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) und erhältst eine persönliche e-ID, die gut sichtbar auf deinem Modell angebracht werden muss.
- Ausnahme für DMFV-Mitglieder: Bist du Mitglied im DMFV, kann die Registrierung über den Verband vereinfacht durchgeführt werden – falls du der Datenweitergabe zugestimmt hast.